Frage 3047 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Auf einer kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheit sind folgende Gefahrgüter in Versandstücken geladen: UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E) UN 2796 Batterieflüssigkeit, sauer, 8, II, (E) Auf der Fahrstrecke liegt ein Tunnel der Kategorie D. Darf der Tunnel mit dieser Ladung durchfahren werden? Nennen Sie auch den Abschnitt!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 3047

Ja, Tunnelcode D/E: bei Versandstücken ist nur Kategorie E verboten.

Fundstelle: 8.6.4 ADR (8.6.3.2)

Erklärung

Ja. Für die gesamte Ladung gilt der Tunnelcode D/E. Bei Versandstücken ist nur die Kategorie E verboten, Tunnel D ist also erlaubt (8.6.4 ADR, 8.6.3.2).

Weiter zu Frage ›