Frage 3049 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Aussage zur Überwachung der Fahrzeuge gemäß Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB ist zutreffend?

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Richtige Antwort zu Frage 3049

  • B: Die Regelungen der Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB gelten nur für innerstaatliche Beförderungen mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen

Fundstelle: § 19 und § 28 GGVSEB i. V. m. Anlage 2 GGVSEB

Erklärung

Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB gilt nur für innerstaatliche Beförderungen mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen.

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