Frage 3052 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ihr Unternehmen befördert mit einem in Deutschland zugelassenen Tankfahrzeug 32000 Liter UN 1134 Chlorbenzen von einer Beladestelle in den Niederlanden zu einem Empfänger in Deutschland. Muss das Fahrzeug nach ADR beim Parken auf einem öffentlichen Parkplatz (Dauer 2 Stunden) überwacht werden? Geben Sie eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3052

Nein. UN 1134 hat nur S2, nach ADR besteht keine Überwachungspflicht; Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB gilt nur innerstaatlich.

Fundstelle: 8.4.1 ADR; 3.2.1 Tabelle A Spalte (19)

Erklärung

UN 1134 hat in Tabelle A Spalte 19 nur S2, und nach 8.4.1 ADR besteht dafür keine Überwachungspflicht. Die Regelung in Anlage 2 Nr. 3.3 GGVSEB gilt nur innerstaatlich, hier geht es aber um eine Beförderung aus den Niederlanden nach Deutschland.

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