Frage 3054 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welcher Nachweis wird nach Unterabschnitt 6.8.2.4 ADR vom behördlich anerkannten Sachverständigen erstellt?

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Richtige Antwort zu Frage 3054

  • B: Bescheinigung über die Tankprüfung

Fundstelle: 6.8.2.4.5 ADR

Erklärung

Der Sachverständige hält die Ergebnisse der Prüfung nach 6.8.2.4 ADR schriftlich fest. Dafür stellt er eine Bescheinigung über die Tankprüfung aus.

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