Frage 3056 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Tankwechselaufbau ist vor dem festgelegten Datum der nächsten Prüfung nach 6.8.2.4 ADR mit Heizöl, leicht, befüllt worden. Bei der Abfahrtskontrolle fällt auf, dass die Prüffrist seit zwei Wochen abgelaufen ist. Darf der befüllte Tankwechselaufbau nach ADR befördert werden?

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Richtige Antwort zu Frage 3056

  • D: Ja, in diesem Fall ist die Beförderung innerhalb eines Zeitraums von höchstens einem Monat nach dem festgelegten Datum zur wiederkehrenden Prüfung zulässig.

Fundstelle: 4.3.2.3.7 a) ADR

Erklärung

Nach 4.3.2.3.7 a) ADR darf ein befüllter Tank auch nach Ablauf der Prüffrist noch befördert werden, und zwar innerhalb von höchstens einem Monat nach dem festgelegten Datum. Zwei Wochen liegen noch innerhalb dieser Zeit.

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