Frage 3053 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ihr Unternehmen befördert mit einem Tankfahrzeug 34000 Liter UN 1203 Benzin. Darf dieses Fahrzeug ohne Überwachung in einem Werksbereich unter Gewährleistung ausreichender Sicherheit abgesondert geparkt werden? Nennen Sie auch das Kapitel im ADR!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 3053
Ja. Benzin (S2, S20) ist zu überwachen, das Abstellen ohne Überwachung ist aber in einem Werksgelände mit ausreichender Sicherheit zulässig.
Fundstelle: Kapitel 8.4 ADR (8.4.1)
Erklärung
Benzin hat S2 und S20 und muss grundsätzlich überwacht werden. Kapitel 8.4 ADR lässt das Abstellen ohne Überwachung aber zu, wenn das Fahrzeug in einem Werksgelände abgesondert steht und dort ausreichende Sicherheit gewährleistet ist.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 3054Welcher Nachweis wird nach Unterabschnitt 6.8.2.4 ADR vom behördlich anerkannten Sachverständigen erstellt?
- 3055Auf dem Tankschild eines Tankcontainers finden Sie nach dem Datum der zuletzt durchgeführten Prüfung den Buchstaben "P" eingeprägt. Welche Bedeutung hat dieser Buchstabe gemäß ADR?
- 3056Ein Tankwechselaufbau ist vor dem festgelegten Datum der nächsten Prüfung nach 6.8.2.4 ADR mit Heizöl, leicht, befüllt worden. Bei der Abfahrtskontrolle fällt auf, dass die Prüffrist seit zwei Wochen abgelaufen ist. Darf der befüllte Tankwechselaufbau nach ADR befördert werden?
- 3057Welche Prüffristen sind für einen Tankcontainer, der für UN 1814 zugelassen ist, vorgeschrieben? Nennen Sie die unterschiedlichen Prüfungsarten und Fristen nach ADR!
- 3058In welchen zeitlichen Abständen ist die wiederkehrende Prüfung an festverbundenen Tanks für Stoffe der Klasse 3 gemäß ADR spätestens durchzuführen?
- 3059Nennen Sie zwei Arten von Prüfungen an festverbundenen Tanks für die Klasse 3 gemäß ADR!