Frage 3046 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Im Beförderungspapier gemäß ADR finden Sie für eine kennzeichnungspflichtige Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken folgende stoffspezifischen Angaben: UN 2820 Buttersäure, 8, III (E) UN 2821 Phenol, Lösung, 6.1, II, (D/E) Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Darf ein Tunnel, der wie folgt gekennzeichnet ist, durchfahren werden?

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