Frage 3044 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfen Sie mit einer kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheit mit Dinitrosobenzen (Nettoexplosivstoffmasse 600 kg) durch einen Tunnel der Kategorie E fahren? Geben Sie auch eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3044

Nein. UN 0406 (1.3C) hat den Tunnelcode C5000D; bei 600 kg (nicht mehr als 5000 kg) ist die Durchfahrt durch Tunnel D und E verboten.

Fundstelle: 3.2.1 Tabelle A Spalte (15) ADR; 8.6.4 ADR

Erklärung

Nein. UN 0406 (1.3C) hat den Tunnelcode C5000D. Bei 600 kg, also nicht mehr als 5000 kg, ist die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E verboten.

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