Frage 2056 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie zwei Verpackungsanweisungen für die Beförderung von beschädigten oder defekten Lithium-Ionen-Batterien.

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Antwortvorschlag zu Frage 2056

P 908; P 911 (weitere: LP 904, LP 906)

Fundstelle: 4.1.4.1 P 908, P 911 ADR

Erklärung

Für beschädigte oder defekte Batterien nennt 4.1.4.1 ADR zwei Verpackungsanweisungen: P 908 und P 911. Weitere sind LP 904 und LP 906.

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