Frage 2057 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Sondervorschriften gelten für die Zusammenpackung bei UN 1829?

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Antwortvorschlag zu Frage 2057

MP8; MP17

Fundstelle: 3.2 Tabelle A UN 1829 Spalte 9b, 4.1.10.4 ADR

Erklärung

Die Sondervorschriften für die Zusammenpackung stehen in Tabelle A Spalte 9b. Für UN 1829 sind das MP8 und MP17, erklärt in 4.1.10.4 ADR.

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