Frage 2057 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Sondervorschriften gelten für die Zusammenpackung bei UN 1829?
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Antwortvorschlag zu Frage 2057
MP8; MP17
Fundstelle: 3.2 Tabelle A UN 1829 Spalte 9b, 4.1.10.4 ADR
Erklärung
Die Sondervorschriften für die Zusammenpackung stehen in Tabelle A Spalte 9b. Für UN 1829 sind das MP8 und MP17, erklärt in 4.1.10.4 ADR.
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