Frage 2055 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Müssen Verpackungen für die Beförderung von UN 3509 den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 entsprechen? Nennen Sie auch die Verpackungsanweisungen.

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Antwortvorschlag zu Frage 2055

Nein. Für UN 3509 gelten die Sondervorschriften RR 9 (P 003), BB 3 (IBC08) und LL 1 (LP02), wonach die Vorschriften des 4.1.1.3 nicht eingehalten werden müssen. Verpackungsanweisungen: P 003, IBC08, LP02.

Fundstelle: 4.1.4.1 P 003 RR 9, 4.1.4.2 IBC08 BB 3, 4.1.4.3 LP02 LL 1 ADR

Erklärung

Nein. Die Sondervorschriften RR 9, BB 3 und LL 1 nehmen UN 3509 von den Vorschriften des 4.1.1.3 aus. Die Verpackungsanweisungen sind P 003, IBC08 und LP02.

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