Frage 2052 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nach welcher Verpackungsanweisung sind adsorbierte Gase zu befördern?
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Antwortvorschlag zu Frage 2052
P 208
Fundstelle: 4.1.4.1 P 208 ADR
Erklärung
Für adsorbierte Gase ist in 4.1.4.1 ADR die Verpackungsanweisung P 208 zuständig.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
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- 2057Welche Sondervorschriften gelten für die Zusammenpackung bei UN 1829?
- 2058Es sollen 2000 kg eines ausschließlich umweltgefährdenden festen Stoffes befördert werden. Der Stoff ist in 400 Einzelverpackungen mit einer Nettomasse von jeweils 5 kg verpackt, wobei die Verpackung den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entspricht. Unterliegt dieser Transport weiteren Gefahrgutvorschriften? Nennen Sie auch die beiden Fundstellen.