Frage 1055 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein Unternehmen versendet 1000 kg eines gefährlichen Gutes (Verpackungsgruppe I) per Binnenschiff nach Rotterdam. Der Gefahrgutbeauftragte des Unternehmens besitzt den Schulungsnachweis für Eisenbahn- und Seeschiffsverkehr. Ist dies ausreichend? Begründen Sie Ihre Antwort!
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Antwortvorschlag zu Frage 1055
Nein. Der Schulungsnachweis muss für den betroffenen Verkehrsträger gelten; für die Beförderung per Binnenschiff fehlt der Verkehrsträger Binnenschifffahrt, eine Befreiung nach § 2 GbV liegt bei 1000 kg Verpackungsgruppe I nicht vor.
Fundstelle: § 3 Abs. 3 GbV
Erklärung
Nein. Der Schulungsnachweis muss nach § 3 Abs. 3 GbV für den betroffenen Verkehrsträger gelten. Für das Binnenschiff fehlt hier der Nachweis für die Binnenschifffahrt, und bei 1000 kg Verpackungsgruppe I liegt keine Befreiung nach § 2 GbV vor.
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