Frage 1055 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Unternehmen versendet 1000 kg eines gefährlichen Gutes (Verpackungsgruppe I) per Binnenschiff nach Rotterdam. Der Gefahrgutbeauftragte des Unternehmens besitzt den Schulungsnachweis für Eisenbahn- und Seeschiffsverkehr. Ist dies ausreichend? Begründen Sie Ihre Antwort!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 1055

Nein. Der Schulungsnachweis muss für den betroffenen Verkehrsträger gelten; für die Beförderung per Binnenschiff fehlt der Verkehrsträger Binnenschifffahrt, eine Befreiung nach § 2 GbV liegt bei 1000 kg Verpackungsgruppe I nicht vor.

Fundstelle: § 3 Abs. 3 GbV

Erklärung

Nein. Der Schulungsnachweis muss nach § 3 Abs. 3 GbV für den betroffenen Verkehrsträger gelten. Für das Binnenschiff fehlt hier der Nachweis für die Binnenschifffahrt, und bei 1000 kg Verpackungsgruppe I liegt keine Befreiung nach § 2 GbV vor.

Weiter zu Frage ›