Frage 1052 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Für welchen Verkehrsträger findet eine Ausnahme der Gefahrgut- Ausnahmeverordnung Anwendung, die mit dem Buchstaben "E" gekennzeichnet ist?
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Antwortvorschlag zu Frage 1052
Eisenbahnverkehr
Fundstelle: § 1 Abs. 2 Nr. 2 GGAV
Erklärung
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 GGAV gilt eine mit E gekennzeichnete Ausnahme für den Eisenbahnverkehr.
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