Frage 1041 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer ist Absender im Sinne der GGVSEB?

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Richtige Antwort zu Frage 1041

  • B: Das Unternehmen, das selbst gefährliche Güter versendet

Fundstelle: § 2 Abs. 1 GGVSEB

Erklärung

Absender ist nach § 2 Abs. 1 GGVSEB das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet.

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