Frage 1045 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Gefahrgutbeauftragter muss nicht bestellt werden, wenn...

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Richtige Antwort zu Frage 1045

  • A: Gefahrgutbeförderungen ausschließlich im Luftverkehr durchgeführt werden.

Fundstelle: § 1 Abs. 1 GbV

Erklärung

Die GbV gilt nach § 1 Abs. 1 nur für Straße, Schiene, Binnengewässer und Seeschiffe. Wer Gefahrgut ausschließlich im Luftverkehr befördert, muss deshalb keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

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