Frage 1044 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Der Gb-Schulungsnachweis nach einer Grundschulung und bestandener Prüfung hat eine Gültigkeitsdauer...
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Richtige Antwort zu Frage 1044
- D: von fünf Jahren
Fundstelle: § 4 Satz 2 GbV, 1.8.3.16.1 ADR
Erklärung
Nach Grundschulung und bestandener Prüfung gilt der Schulungsnachweis fünf Jahre. Das folgt aus § 4 Satz 2 GbV und 1.8.3.16.1 ADR.
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