Frage 1044 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Der Gb-Schulungsnachweis nach einer Grundschulung und bestandener Prüfung hat eine Gültigkeitsdauer...

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Richtige Antwort zu Frage 1044

  • D: von fünf Jahren

Fundstelle: § 4 Satz 2 GbV, 1.8.3.16.1 ADR

Erklärung

Nach Grundschulung und bestandener Prüfung gilt der Schulungsnachweis fünf Jahre. Das folgt aus § 4 Satz 2 GbV und 1.8.3.16.1 ADR.

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