Frage 3305 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfte Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640K) in einem Tankcontainer mit der ADR-Tankcodierung LGAV befördert werden? Nennen Sie auch den Absatz!

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Antwortvorschlag zu Frage 3305

Nein. Für Dieselkraftstoff (SV 640K) ist LGBF vorgeschrieben; LGAV ist in der Tankhierarchie niedriger (nur für Klasse 3, F2, VG III) und daher nicht zulässig.

Fundstelle: 4.3.4.1.2 ADR, Kapitel 3.2 Tabelle A UN 1202 Spalte 12

Erklärung

Nein. Für Dieselkraftstoff (SV 640K) ist LGBF vorgeschrieben. LGAV steht nach der Tankhierarchie in 4.3.4.1.2 ADR niedriger und ist nur für Klasse 3, F2, VG III vorgesehen, deshalb reicht es hier nicht.

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