Frage 3307 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Darf UN 1789 in einem Tankcontainer befördert werden? Nennen Sie auch die Fundstelle im ADR!

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Antwortvorschlag zu Frage 3307

Ja, in Tankcontainern mit der Tankcodierung L4BN (oder höherwertig nach Tankhierarchie); in ortsbeweglichen Tanks nach T8 (VG II) bzw. T4 (VG III).

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 1789 Spalte 12 (und Spalte 10), 4.3.4.1.2 ADR

Erklärung

Ja. Tabelle A nennt für UN 1789 in Spalte 12 die Tankcodierung L4BN, höherwertige Tanks nach der Tankhierarchie in 4.3.4.1.2 ADR sind ebenfalls erlaubt. Für ortsbewegliche Tanks gelten T8 bei VG II und T4 bei VG III.

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