Frage 3309 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Tankfahrzeug (Baujahr 2021) für die Beförderung von entzündbaren verflüssigten Gasen ist nicht mit den in Absatz 6.8.3.2.9 ADR vorgeschriebenen Sicherheitsventilen ausgerüstet. Darf dieses Tankfahrzeug unbefristet weiter eingesetzt werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3309

Ja. Tankfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2024 nach den bis 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften gebaut wurden und den neuen Vorschriften für Sicherheitsventile nach 6.8.3.2.9 nicht entsprechen, dürfen ohne Befristung weiterverwendet werden.

Fundstelle: 1.6.3 ADR (Absatz 1.6.3.57)

Erklärung

Ja. Nach der Übergangsvorschrift 1.6.3.57 ADR dürfen Tankfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2024 nach den bis 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften gebaut wurden, ohne Befristung weiterverwendet werden, auch wenn sie die neuen Vorgaben für Sicherheitsventile nach 6.8.3.2.9 nicht erfüllen.

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