Frage 3128 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Unter welchen Voraussetzungen darf bei der Beförderung in einer Transportkette, die eine Seebeförderung einschließt, für den Landweg das Beförderungspapier mit den nach IMDG-Code vorgeschriebenen Eintragungen verwendet werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt des ADR!
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Antwortvorschlag zu Frage 3128
Das Beförderungspapier nach IMDG-Code darf verwendet werden, wenn es zusätzlich alle nach ADR vorgeschriebenen Angaben enthält. Unterabschnitt 1.1.4.2.
Fundstelle: 1.1.4.2.3 ADR
Erklärung
Nach 1.1.4.2.3 ADR darf in der Transportkette mit Seebeförderung das Beförderungspapier nach IMDG-Code verwendet werden. Es muss dann aber zusätzlich alle nach ADR vorgeschriebenen Angaben enthalten.
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