Frage 3120 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es werden 320 l Benzin in Stahlkanistern transportiert. Darf ein Fahrzeugführer mit dieser Ladung durch ein Gebiet fahren, an dessen Beginn das Verkehrszeichen 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) aufgestellt ist? Geben Sie eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 3120

Ja. 320 l Benzin (UN 1203, Beförderungskategorie 2) liegen unter der Höchstmenge 333 (berechnet: 320 x 3 = 960 < 1000), die Befreiung nach 1.1.3.6 gilt, das Fahrzeug ist nicht mit orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen und damit nicht kennzeichnungspflichtig; Zeichen 261 gilt nur für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Fundstelle: 1.1.3.6.2 und 1.1.3.6.3 ADR; Zeichen 261 Anlage 2 StVO

Erklärung

Benzin gehört zur Kategorie 2, 320 x 3 ergibt 960 und liegt unter 1000. Damit gilt die Befreiung nach 1.1.3.6, das Fahrzeug braucht keine orangefarbenen Tafeln und ist nicht kennzeichnungspflichtig. Zeichen 261 gilt aber nur für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge.

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