Frage 3122 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sie sollen für Ihren Betrieb eine Ausnahme für Tanks bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle beantragen. Welche Rechtsgrundlage ist in diesem Fall maßgebend?

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Richtige Antwort zu Frage 3122

  • B: § 5 GGVSEB

Fundstelle: § 5 Abs. 1 GGVSEB

Erklärung

Ausnahmen von den Vorschriften des ADR erteilen die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 5 GGVSEB.

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