Frage 3124 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie sechs Begleitpapiere, die bei einer Beförderung nach ADR gegebenenfalls erforderlich sind!

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Antwortvorschlag zu Frage 3124

Beförderungspapier; schriftliche Weisungen; Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied; ADR-Zulassungsbescheinigung; ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers; Kopie der behördlichen Genehmigung (z. B. nach 5.4.1.2.1 c) oder d) bzw. 5.4.1.2.3.3) (weitere: Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB, Ausnahmezulassung nach § 5 GGVSEB).

Fundstelle: 8.1.2.1 und 8.1.2.2 ADR

Erklärung

Nach 8.1.2.1 und 8.1.2.2 ADR gehören dazu das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen, ein Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied, die ADR-Zulassungsbescheinigung, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers und gegebenenfalls die Kopie einer behördlichen Genehmigung. Weitere Papiere sind eine Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB oder eine Ausnahmezulassung nach § 5 GGVSEB.

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