Frage 2152 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Dürfen leere ungereinigte Großpackmittel der UN-Nummer 3509 zugeordnet werden, wenn diese zur regelmäßigen Wartung befördert werden sollen? Nennen Sie auch die Fundstellen!

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Antwortvorschlag zu Frage 2152

Nein. UN 3509 darf nur für Altverpackungen verwendet werden, die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe befördert werden, nicht zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung.

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3509, Kapitel 3.3 SV 663 ADR

Erklärung

Nein. UN 3509 darf nur für Altverpackungen verwendet werden, die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe befördert werden. Für Wartung, Reparatur, Rekonditionierung oder Wiederverwendung gilt sie nicht, siehe Tabelle A und Sondervorschrift 663.

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