Frage 2154 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Leere ungereinigte Altverpackungen, die UN 3318 Ammoniaklösung, Klasse 2 enthalten haben, sollen der Entsorgung zugeführt werden. Ist dies unter den Bedingungen der UN 3509 zulässig? Nennen Sie auch die Fundstellen!

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Antwortvorschlag zu Frage 2154

Nein. Unter UN 3509 dürfen nur Rückstände gefährlicher Güter der Klassen 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 oder 9 enthalten sein, Rückstände der Klasse 2 sind ausgeschlossen.

Fundstelle: Kapitel 3.2 Tabelle A UN 3509, Kapitel 3.3 SV 663 (Anwendungsbereich) ADR

Erklärung

Nein. Unter UN 3509 dürfen nur Rückstände von Gütern der Klassen 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 oder 9 enthalten sein. UN 3318 gehört zur Klasse 2, und diese Rückstände sind nach Sondervorschrift 663 ausgeschlossen.

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