Frage 2155 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie die Definition für gefährliche Güter.
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 2155
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter den darin vorgesehenen Bedingungen gestattet ist.
Fundstelle: 1.2.1 ADR (vgl. § 2 Abs. 1 GGBefG)
Erklärung
Nach 1.2.1 ADR sind gefährliche Güter Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach dem ADR verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Ähnlich steht es in § 2 Abs. 1 GGBefG.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2156Welche Unterklasse der Klasse 1 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind?
- 2157Was bedeutet die Abkürzung n.a.g.?
- 2158Ein Gegenstand der Klasse 1 hat den Klassifizierungscode 1.1A. Welche Bedeutung hat die Unterklasse 1.1? ____________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________ Welche Bedeutung hat die Verträglichkeitsgruppe A? ____________________________________________________________________________
- 2159Was versteht man unter der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) bei der Beförderung radioaktiver Stoffe?
- 2160Was versteht man unter dem A1-Wert in der Klasse 7?
- 2161Wie hoch darf die Dosisleistung an jedem Punkt der Außenfläche eines unter ausschließlicher Verwendung beförderten Versandstückes maximal sein?