Frage 2155 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

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Antwortvorschlag zu Frage 2155

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gemäß ADR verboten oder nur unter den darin vorgesehenen Bedingungen gestattet ist.

Fundstelle: 1.2.1 ADR (vgl. § 2 Abs. 1 GGBefG)

Erklärung

Nach 1.2.1 ADR sind gefährliche Güter Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach dem ADR verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist. Ähnlich steht es in § 2 Abs. 1 GGBefG.

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