Frage 2157 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Was bedeutet die Abkürzung n.a.g.?
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Antwortvorschlag zu Frage 2157
Nicht anderweitig genannt (n.a.g.-Eintragung: Sammelbezeichnung für nicht namentlich in Tabelle A genannte Stoffe, Gemische, Lösungen oder Gegenstände).
Fundstelle: 1.2.1 ADR
Erklärung
Die Abkürzung steht für „nicht anderweitig genannt“. Eine n.a.g.-Eintragung ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, Gemische, Lösungen oder Gegenstände, die nicht namentlich in Tabelle A stehen (1.2.1 ADR).
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