Frage 2157 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Was bedeutet die Abkürzung n.a.g.?

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Antwortvorschlag zu Frage 2157

Nicht anderweitig genannt (n.a.g.-Eintragung: Sammelbezeichnung für nicht namentlich in Tabelle A genannte Stoffe, Gemische, Lösungen oder Gegenstände).

Fundstelle: 1.2.1 ADR

Erklärung

Die Abkürzung steht für „nicht anderweitig genannt“. Eine n.a.g.-Eintragung ist eine Sammelbezeichnung für Stoffe, Gemische, Lösungen oder Gegenstände, die nicht namentlich in Tabelle A stehen (1.2.1 ADR).

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