Frage 2163 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
UN-Nummer 2919 soll unter Anwendung einer Sondervereinbarung befördert werden. Erläutern Sie den Begriff Sondervereinbarung im Zusammenhang mit der Beförderung von radioaktiven Stoffen.
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Antwortvorschlag zu Frage 2163
Sondervereinbarung: von der zuständigen Behörde genehmigte Vorschriften, nach denen Sendungen befördert werden dürfen, die nicht alle für radioaktive Stoffe geltenden Vorschriften des ADR erfüllen; nur zulässig, wenn die Einhaltung undurchführbar ist und ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen ist.
Fundstelle: 1.7.4.1 und 1.7.4.2 ADR
Erklärung
Das ist eine von der zuständigen Behörde genehmigte Regelung für Sendungen, die nicht alle Vorschriften für radioaktive Stoffe erfüllen. Sie ist nur zulässig, wenn die Einhaltung undurchführbar ist und ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird (1.7.4.1 und 1.7.4.2 ADR).
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