Frage 2149 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein flüssiger Stoff mit gefährlichen Eigenschaften erfüllt die Kriterien für die Zuordnung zur Klasse 3, II und Klasse 6.1, II. Bestimmen Sie die überwiegende Gefahr.

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Antwortvorschlag zu Frage 2149

Klasse 3, Verpackungsgruppe II (mit Nebengefahr 6.1); Schnittpunkt Zeile 3 II mit Spalte 6.1 II in der Tabelle der überwiegenden Gefahr.

Fundstelle: 2.1.3.10 ADR

Erklärung

Die Tabelle der überwiegenden Gefahr in 2.1.3.10 ADR entscheidet. Am Schnittpunkt von Zeile 3 II und Spalte 6.1 II ergibt sich Klasse 3, Verpackungsgruppe II, mit der Nebengefahr 6.1.

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