Frage 1025 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Regelwerk werden innerstaatlich abweichende Vorschriften vom RID festgelegt?

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Richtige Antwort zu Frage 1025

  • D: In der Anlage 2 zur GGVSEB

Fundstelle: § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a GGVSEB, Anlage 2 GGVSEB

Erklärung

Für innerstaatliche Eisenbahnbeförderungen gelten neben dem RID die abweichenden Vorschriften der Anlage 2 zur GGVSEB. Das regelt § 1 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a GGVSEB.

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