Frage 1027 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wie lange haben Ausnahmen der GGAV Gültigkeit?

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Richtige Antwort zu Frage 1027

  • A: Unbegrenzt, wenn nicht die Geltungsdauer ausdrücklich bestimmt ist

Fundstelle: GGAV, Anlage

Erklärung

Die Ausnahmen der GGAV gelten grundsätzlich unbefristet. Nur wenn in der einzelnen Ausnahme eine Geltungsdauer ausdrücklich bestimmt ist, gilt diese.

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