Frage 1031 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Bedeutung hat die Straßenverkehrsordnung speziell für die Beförderung gefährlicher Güter?

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Richtige Antwort zu Frage 1031

  • D: Die Straßenverkehrsordnung kennt Sonderverkehrszeichen, die nur von Gefahrgutfahrern zu beachten sind.

Fundstelle: § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 (Zeichen 261, 269) StVO

Erklärung

Ja, die StVO kennt Verkehrszeichen, die nur für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern gelten. Sie stehen in § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2 (Zeichen 261 und 269).

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