Frage 1035 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wer ist Verlader im Sinne der GGVSEB?
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Antwortvorschlag zu Frage 1035
Das Unternehmen, das verpackte gefährliche Güter, Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug, einen Wagen, ein Beförderungsmittel oder einen Container verlädt oder ein Fahrzeug/einen Wagen auf ein Schiff verlädt; Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.
Fundstelle: § 2 Abs. 3 GGVSEB
Erklärung
Verlader ist nach § 2 Abs. 3 GGVSEB das Unternehmen, das verpackte Gefahrgüter, Container, Tanks oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug, einen Wagen oder Container verlädt, oder ein Fahrzeug auf ein Schiff verlädt. Verlader ist auch, wer als unmittelbarer Besitzer das Gut dem Beförderer übergibt oder selbst befördert.
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