Frage 1024 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wo gelten die Ausnahmen nach GGAV?

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Richtige Antwort zu Frage 1024

  • A: In Deutschland (innerstaatliche Beförderung)

Fundstelle: § 1, § 3 GGAV

Erklärung

Die GGAV ist eine deutsche Verordnung mit Ausnahmen von GGVSEB und GGVSee. Nach § 1 und § 3 GGAV gilt sie nur für innerstaatliche Beförderungen oder den innerstaatlichen Teil grenzüberschreitender Beförderungen. Die Buchstaben B, E, M und S regeln nur den Verkehrsträger, nicht das Gebiet.

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