Frage 11007020 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung
Wo und wie sind die schriftlichen Weisungen an Bord mitzuführen, wenn ein Schiff ein gefährliches Gut befördert?
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Richtige Antwort zu Frage 11007020
- B: Im Steuerhaus an leicht zugänglicher Stelle.
Fundstelle: 5.4.3.1
Weitere Fragen: Allgemeiner Teil
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- 11007022Bei wem muss der Schiffsführer darauf achten, dass die schriftlichen Weisungen verstanden und richtig angewendet werden?
- 11007023Wozu ist der Schiffsführer verpflichtet, wenn er mit seinem Schiff ein gefährliches Gut befördert?
- 11007025Wann müssen die schriftlichen Weisungen eingesehen werden?
- 11007026In welchem Begleitdokument sind Gefahren beschrieben, die von den beförderten gefährlichen Gütern ausgehen?
- 11007027In welcher Sprache oder in welchen Sprachen müssen die durch den Absender in das Beförderungspapier einzutragenden Vermerke mindestens abgefasst sein, wenn gefährliche Güter von den Niederlanden nach Österreich befördert werden?