Frage 11007019 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung
In welchen Sprachen müssen die schriftlichen Weisungen abgefasst sein?
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Richtige Antwort zu Frage 11007019
- C: In der Sprache oder in den Sprachen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.
Fundstelle: 5.4.3.2
Weitere Fragen: Allgemeiner Teil
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