Frage 11007019 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung

In welchen Sprachen müssen die schriftlichen Weisungen abgefasst sein?

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Richtige Antwort zu Frage 11007019

  • C: In der Sprache oder in den Sprachen, die der Schiffsführer und der Sachkundige lesen und verstehen können.

Fundstelle: 5.4.3.2

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