Frage 11007027 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung

In welcher Sprache oder in welchen Sprachen müssen die durch den Absender in das Beförderungspapier einzutragenden Vermerke mindestens abgefasst sein, wenn gefährliche Güter von den Niederlanden nach Österreich befördert werden?

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Richtige Antwort zu Frage 11007027

  • C: Niederländisch und zusätzlich in Deutsch, Französisch oder Englisch.

Fundstelle: 5.4.1.4.1

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