Frage 3176 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bei der Überprüfung eines Tankfahrzeuges am Beladeort wird festgestellt, dass die Gültigkeit der ADR-Zulassungsbescheinigung vor 14 Tagen abgelaufen ist. Darf das Fahrzeug nach ADR mit Gefahrgut befüllt werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 3176

Nein, nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug erst wieder verwendet werden, wenn es eine gültige Zulassungsbescheinigung hat. Unterabschnitt 9.1.3 (9.1.3.4).

Fundstelle: 9.1.3.4 ADR

Erklärung

Nein. Nach 9.1.3.4 ADR darf das Fahrzeug nach Ablauf der Gültigkeit erst wieder verwendet werden, wenn es eine gültige Zulassungsbescheinigung hat. Also erst zur Untersuchung, dann beladen.

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