Frage 3175 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Fahrzeuge, die Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 befördern, benötigen nach ADR bei kennzeichnungspflichtigen Beförderungen eine ADR-Zulassungsbescheinigung?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3175

Fahrzeuge EX/II; Fahrzeuge EX/III (zudem MEMU).

Fundstelle: 9.1.2.1 und 9.1.3.1 ADR

Erklärung

Bei kennzeichnungspflichtigen Beförderungen von Stoffen der Klasse 1 brauchen die Fahrzeuge EX/II und EX/III eine ADR-Zulassungsbescheinigung. Das ergibt sich aus 9.1.2.1 und 9.1.3.1 ADR, bei EX/III kommt noch die MEMU-Regelung dazu.

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