Frage 3179 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Benötigt ein Fahrzeug zur Beförderung von Tankcontainern (Fassungsraum jeweils > 3000 l) nach ADR eine ADR- Zulassungsbescheinigung? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3179
Ja, es ist ein Fahrzeug FL bzw. AT (Tankcontainer mit mehr als 3 m3 Fassungsraum je Einheit). Unterabschnitt 9.1.3 i. V. m. 9.1.1.2.
Fundstelle: 9.1.1.2 und 9.1.3.1 ADR
Erklärung
Ja. Ein Fahrzeug für Tankcontainer mit mehr als 3 m³ Fassungsraum je Einheit ist nach 9.1.1.2 ein Fahrzeug FL oder AT. Solche Fahrzeuge brauchen nach 9.1.3 die ADR-Zulassungsbescheinigung.
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