Frage 3185 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Müssen Batterie-Fahrzeuge mit einem Fassungsraum von 1000 l nach ADR eine ADR-Zulassungsbescheinigung haben? Nennen Sie auch den Abschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3185
Nein, Batterie-Fahrzeuge sind nur bei einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3 Fahrzeuge AT; 1000 l = 1 m3. Abschnitt 9.1.1 bzw. 9.1.2.
Fundstelle: 9.1.1.2 und 9.1.2.1 ADR
Erklärung
Nein. Batterie-Fahrzeuge zählen nach 9.1.1.2 nur bei einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ als Fahrzeuge AT. 1000 l sind genau 1 m³, also nicht mehr als 1 m³.
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