Frage 3081 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welcher Abschnitt des ADR regelt die Reinigung nach dem Entladen gefährlicher Güter?
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Antwortvorschlag zu Frage 3081
Abschnitt 7.5.8 ADR
Fundstelle: 7.5.8 ADR
Erklärung
Die Reinigung nach dem Entladen ist in Abschnitt 7.5.8 ADR geregelt. Merke dir den Abschnitt als den für Reinigung und Reste.
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