Frage 2138 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Natrium-Ionen-Batterien unterliegen unter bestimmten Bedingungen nicht den übrigen Gefahrgutvorschriften. Welche sind die Sondervorschriften dafür?
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Richtige Antwort zu Frage 2138
- A: SV 188, SV 400
Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 188 und SV 400 ADR
Erklärung
Natrium-Ionen-Batterien können unter bestimmten Bedingungen von den übrigen Vorschriften freigestellt sein. Das regeln die Sondervorschriften 188 mit Grenzen für die Nennenergie und 400 für kurzgeschlossene Natrium-Ionen-Batterien.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
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