Frage 2138 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Natrium-Ionen-Batterien unterliegen unter bestimmten Bedingungen nicht den übrigen Gefahrgutvorschriften. Welche sind die Sondervorschriften dafür?

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Richtige Antwort zu Frage 2138

  • A: SV 188, SV 400

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 188 und SV 400 ADR

Erklärung

Natrium-Ionen-Batterien können unter bestimmten Bedingungen von den übrigen Vorschriften freigestellt sein. Das regeln die Sondervorschriften 188 mit Grenzen für die Nennenergie und 400 für kurzgeschlossene Natrium-Ionen-Batterien.

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