Frage 2141 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein heterozyklisch sauerstoffhaltiger Stoff der Klasse 3, der leicht peroxidiert und dessen Gehalt an Peroxid (auf Wasserstoffperoxid berechnet) 0,4 % beträgt, soll befördert werden. Ist die Beförderung möglich? Nennen Sie auch den Absatz!
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Antwortvorschlag zu Frage 2141
Nein. Leicht peroxidierende Stoffe der Klasse 3 sind nicht zur Beförderung zugelassen, wenn ihr Peroxidgehalt (als H2O2) 0,3 % übersteigt; 0,4 % liegen darüber.
Fundstelle: 2.2.3.2.1 ADR
Erklärung
Nach 2.2.3.2.1 ADR sind leicht peroxidierende Stoffe der Klasse 3 nicht zugelassen, wenn der Peroxidgehalt, berechnet als Wasserstoffperoxid, 0,3 % übersteigt. Mit 0,4 % liegst du darüber, die Beförderung ist also nicht möglich.
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