Frage 2144 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie zwei Zusatzgefahren (Nebengefahren), die von entzündbaren flüssigen Stoffen der Klasse 3 ausgehen können.

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 2144

Giftig; ätzend.

Fundstelle: 2.2.3.1.2 ADR (Klassifizierungscodes FT, FC, FTC)

Erklärung

Entzündbare flüssige Stoffe können zusätzlich giftig oder ätzend sein. Das zeigen die Klassifizierungscodes FT, FC und FTC in 2.2.3.1.2 ADR.

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