Frage 2136 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Unterliegt Ferrosilicium mit 24 Masse-% Silicium den gefahrgutrechtlichen Vorschriften? Nennen Sie auch die Sondervorschrift!

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Antwortvorschlag zu Frage 2136

Nein. Ferrosilicium unterliegt nach Sondervorschrift 39 nicht dem ADR, wenn es weniger als 30 Masse-% oder mindestens 90 Masse-% Silicium enthält; 24 % liegen darunter.

Fundstelle: Kapitel 3.3 SV 39 ADR (UN 1408)

Erklärung

Nach Sondervorschrift 39 zu UN 1408 unterliegt Ferrosilicium nicht dem ADR, wenn es weniger als 30 Masse-% oder mindestens 90 Masse-% Silicium enthält. Mit 24 % liegst du unter 30 %, also gilt das ADR dafür nicht.

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