Frage 2110 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein umweltgefährdender fester Stoff soll in einer Kombinationsverpackung (Kunststoffgefäß in einem Fass aus Stahl) transportiert werden. Die Gesamtbruttomasse beträgt 180 kg. Der Gefahrzettel ist bereits angebracht. Geben Sie die erforderlichen Kennzeichen an.

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Antwortvorschlag zu Frage 2110

UN-Nummer mit vorangestellten Buchstaben „UN“; richtiger technischer Name (Proper Shipping Name), bei n.a.g.-Eintragungen ergänzt um die technische Benennung; Kennzeichen für Meeresschadstoffe (Inhalt > 5 kg, daher keine Freistellung).

Fundstelle: 5.2.1.1, 5.2.1.6 (Freistellung 2.10.2.7) IMDG-Code; im ADR 5.2.1.10 und 5.2.1.10.1 entsprechend

Erklärung

Das Kunststoffgefäß im Stahlfass ist eine Kombinationsverpackung und damit Einzelverpackung. Mit 180 kg liegt sie über der 5 kg Grenze, also gibt es keine Freistellung. Nötig sind die UN-Nummer mit UN, der technische Name (bei n.a.g. mit technischer Benennung) und das Kennzeichen für Meeresschadstoffe.

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