Frage 2109 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Versandstücke mit Gefahrgütern, die ausschließlich die Kriterien für umweltgefährdende Stoffe oder für Meeresschadstoffe erfüllen, müssen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mit diesem Kennzeichen gekennzeichnet werden. Nennen Sie die genauen Voraussetzungen.

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Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2110Ein umweltgefährdender fester Stoff soll in einer Kombinationsverpackung (Kunststoffgefäß in einem Fass aus Stahl) transportiert werden. Die Gesamtbruttomasse beträgt 180 kg. Der Gefahrzettel ist bereits angebracht. Geben Sie die erforderlichen Kennzeichen an.
- 2111Ein Versandstück mit einer Bruttomasse von 25 kg enthält mehrere Innenverpackungen mit jeweils 750 ml Nitromethan. Darf das Versandstück als in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter befördert werden? Geben Sie gegebenenfalls die Höchstmenge des Stoffes je Innenverpackung und die Bruttohöchstmasse je Versandstück an. Nennen Sie auch die Abschnitte.
- 2112Nennen Sie den Abschnitt für die Kennzeichnung von Versandstücken bei Anwendung der Vorschriften für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter.
- 2113Ein Versandstück enthält Innenverpackungen mit dem Gefahrgut UN 1201, Verpackungsgruppe II und ist mit diesem Kennzeichen versehen. Nennen Sie die maximale Mengengrenze für die Innenverpackung. Wie schwer darf das Versandstück sein?
- 2114Ein Versandstück besteht aus einer Kiste aus Pappe als Außenverpackung und Kunststoff-Innenverpackungen mit jeweils 1 Liter mit dem Gefahrgut UN 1203. Das Versandstück wiegt brutto 25 kg und soll als begrenzte Menge befördert werden. Müssen auf dem Versandstück Ausrichtungspfeile angebracht werden? Nennen Sie auch die Fundstellen.
- 2115In welchem Kapitel befinden sich für einen Stoff oder Gegenstand die jeweils zugeordnete Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer auf orangefarbenen Tafeln?