Frage 2112 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie den Abschnitt für die Kennzeichnung von Versandstücken bei Anwendung der Vorschriften für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter.

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Richtige Antwort zu Frage 2112

  • D: 3.4.7

Fundstelle: 3.4.7 ADR

Erklärung

Die Kennzeichnung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern regelt Abschnitt 3.4.7 ADR.

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