Frage 2112 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie den Abschnitt für die Kennzeichnung von Versandstücken bei Anwendung der Vorschriften für in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter.
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Richtige Antwort zu Frage 2112
- D: 3.4.7
Fundstelle: 3.4.7 ADR
Erklärung
Die Kennzeichnung von Versandstücken mit in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern regelt Abschnitt 3.4.7 ADR.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
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